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Promillerechner —
Grenzwerte kennen, Risiko verstehen

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Schätzen Sie Ihren Blutalkoholwert nach der Widmark-Formel und sehen Sie, wo die rechtlichen Grenzen liegen. Wichtig: Die Schätzung ist grob und sagt nichts über Ihre Fahrtüchtigkeit aus. Fahren Sie nach Alkoholkonsum grundsätzlich nicht.

Ihren Promillewert schätzen
Geschlecht
Ihr aktuell geschätzter Blutalkoholwert
~ 0,41 ‰
Spitzenwert ca. 0,71 ‰ · Abbau ca. 0,15 ‰ pro Stunde
0,71 ‰Maximalwert
2 hseit Trinkbeginn
0,41 ‰jetzt geschätzt
WICHTIG: Nur eine grobe Schätzung — der tatsächliche Wert hängt von vielen individuellen Faktoren ab (Trinkdauer, Magenfüllung, Tagesform). Sie sagt NICHTS über Ihre Fahrtüchtigkeit aus. Fahren Sie nach Alkoholkonsum grundsätzlich nicht. Bei einem Alkoholvorwurf im Straßenverkehr verteidigen wir Sie.
Die rechtlichen Grenzwerte im Straßenverkehr
  • 0,0 ‰ — für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren (absolutes Alkoholverbot).
  • ab 0,3 ‰ — relative Fahruntüchtigkeit, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen → Straftat.
  • ab 0,5 ‰ — Ordnungswidrigkeit: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot.
  • ab 1,1 ‰ — absolute Fahruntüchtigkeit → Straftat nach § 316 StGB (Radfahrer ab 1,6 ‰).
  • ab 1,6 ‰ — Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Nur eine grobe Schätzung nach der Widmark-Formel — keine Rechtsberatung und keine Aussage über Ihre Fahrtüchtigkeit. Der tatsächliche Blutalkoholwert hängt von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Fahren Sie nach Alkoholkonsum grundsätzlich nicht. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.

Vom Bußgeld zur Straftat: die Promillegrenzen

Bei Alkohol im Straßenverkehr entscheidet der Blutalkoholwert darüber, ob Sie mit einem Bußgeldbescheid davonkommen oder ein Strafverfahren droht:

  • 0,0 ‰ gilt für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren — jeder Verstoß kostet 250 € und zieht Probezeitmaßnahmen nach sich.
  • Ab 0,3 ‰ wird es gefährlich: Kommen Ausfallerscheinungen hinzu — Schlangenlinien, ein Unfall, auffälliges Fahrverhalten — liegt bereits eine Straftat vor (relative Fahruntüchtigkeit).
  • Ab 0,5 ‰ ist der Tatbestand des § 24a StVG erfüllt: eine Ordnungswidrigkeit mit 500 € Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot beim Erstverstoß.
  • Ab 1,1 ‰ gilt die absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat nach § 316 StGB, Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist, Eintrag ins Führungszeugnis möglich.
  • Ab 1,6 ‰ ordnet die Behörde regelmäßig eine MPU an, bevor Sie den Führerschein zurückbekommen.

Wie die Schätzung zustande kommt (Widmark-Formel)

Der Rechner bestimmt zunächst die aufgenommene Alkoholmenge in Gramm — aus Getränkemenge, Alkoholgehalt und der Dichte von Alkohol (0,8 g/ml): ein Bier (0,5 L, 5 %) entspricht etwa 20 g, ein Glas Wein (0,2 L, 11 %) etwa 17,6 g, ein Schnaps (4 cl, 33 %) etwa 10,6 g. Daraus ergibt sich der Spitzenwert:

BAK (‰) = Alkohol in Gramm ÷ (Körpergewicht in kg × r)

Der Verteilungsfaktor r liegt bei Männern um 0,7, bei Frauen um 0,6. Vom Spitzenwert zieht der Rechner den bereits abgebauten Alkohol ab (ca. 0,15 ‰ pro Stunde). Weil Trinkdauer, Magenfüllung und Tagesform stark schwanken, bleibt das Ergebnis immer eine grobe Orientierung — nie ein Freibrief.

Was bei einer Alkohol-Ordnungswidrigkeit sonst noch droht, zeigt der Bußgeldrechner (Kategorie „Alkohol / Drogen"); wie viele Punkte Sie sich leisten können, der Punkterechner.

Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer

Ab wie viel Promille ist Autofahren strafbar?
Ab 1,1 ‰ gilt absolute Fahruntüchtigkeit — eine Straftat nach § 316 StGB, unabhängig von der Fahrweise. Schon ab 0,3 ‰ liegt eine Straftat vor, wenn Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder ein Unfall hinzukommen. Zwischen 0,5 und 1,09 ‰ ohne Ausfallerscheinungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Was kostet eine Alkoholfahrt ab 0,5 Promille?
Beim ersten Verstoß regelmäßig 500 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Beim zweiten Verstoß 1.000 €, beim dritten 1.500 € — jeweils mit drei Monaten Fahrverbot. Hinzu kommen Verfahrenskosten.
Wann muss ich zur MPU?
Regelmäßig ab 1,6 ‰, bei wiederholten Alkoholfahrten oder wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung hat. Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Ob eine MPU-Anordnung rechtmäßig ist, lässt sich anwaltlich prüfen.
Ich wurde mit Alkohol am Steuer erwischt — was jetzt?
Nennen Sie nur Ihre Personalien und machen Sie keine Angaben zur Sache oder zu Ihrem Trinkverhalten. Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Lassen Sie den Fall so früh wie möglich prüfen: Messwert, Blutentnahme und Verfahrensablauf bieten häufig Verteidigungsansätze. Die Fallprüfung auf bussgeld.net ist kostenlos.

Alkohol-Vorwurf? Schweigen Sie — und lassen Sie prüfen.

Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat: Wir prüfen Messwert, Blutentnahme und Verfahren. Die Fallprüfung ist kostenlos.