Punkterechner — wie nah sind Sie am Führerscheinentzug?
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Geben Sie Ihren Punktestand ein, rechnen Sie den drohenden Verstoß hinzu — und sehen Sie sofort, ob als Nächstes Ermahnung, Verwarnung oder der Entzug der Fahrerlaubnis ansteht.
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Ihr Punktestand im Fahreignungsregister
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4Puffer
Wichtig: Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Punkte werden getilgt (je nach Schwere nach 2,5, 5 oder 10 Jahren, jeweils mit Überliegefrist). Ein Fahreignungsseminar baut nur bei 1–5 Punkten und höchstens einmal in 5 Jahren einen Punkt ab. Jeder Bußgeldbescheid mit Punkten lohnt die Prüfung.
Unverbindliche Orientierung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG, Stand 2026). Berücksichtigt werden die Maßnahmenstufen und der Punktestand; individuelle Tilgungsfristen, Überliegefristen, Probezeitregelungen und die genaue Bewertung des einzelnen Verstoßes können abweichen. Die zugerechneten Beispielverstöße sind Richtwerte. Keine Rechtsberatung. Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert.
Vier Stufen bis zum Entzug — und warum jeder Punkt zählt
Im Fahreignungsregister in Flensburg wird jeder rechtskräftig geahndete Verstoß mit 1, 2 oder 3 Punkten eingetragen (Fahreignungs-Bewertungssystem, § 4 StVG). Das System kennt vier Stufen: Bis 3 Punkte passiert äußerlich nichts (Vormerkung), bei 4–5 Punkten kommt die schriftliche Ermahnung, bei 6–7 Punkten die Verwarnung — und mit dem 8. Punkt ist die Fahrerlaubnis weg.
Der entscheidende Hebel für die Verteidigung: Punkte entstehen erst, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Wer innerhalb der zwei Wochen Einspruch einlegt, hält sich alle Möglichkeiten offen — von der Einstellung des Verfahrens über den Wegfall des Punktes bis zur Umwandlung eines Fahrverbots.
Tilgungsfristen: So verfallen Punkte
2,5 Jahre — Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt (z. B. Handy am Steuer, 21–30 km/h zu schnell).
10 Jahre — Straftaten mit 3 Punkten und Entziehung der Fahrerlaubnis.
Zu jeder Frist kommt ein Jahr Überliegefrist. Jeder Punkt wird für sich getilgt — neue Verstöße verlängern die alten nicht mehr. Was ein konkreter Verstoß kostet, zeigt Ihnen der Bußgeldrechner; wie Sie sich gegen den Bescheid wehren, der Ratgeber Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Häufige Fragen zu Punkten in Flensburg
Wie erfahre ich meinen aktuellen Punktestand?
Sie können Ihren Punktestand jederzeit kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abfragen — online mit Ausweis und eID-Funktion, schriftlich oder persönlich. Der Rechner hilft Ihnen dann einzuordnen, was ein neuer Verstoß für Sie bedeuten würde.
Wann werden Punkte aus einem Bußgeldbescheid eingetragen?
Erst mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids — also nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist oder nach Abschluss des Verfahrens. Solange der Bescheid nicht rechtskräftig ist, stehen die Punkte nicht im Register. Ein rechtzeitiger Einspruch kann die Eintragung ganz verhindern.
Droht bei 8 Punkten sofort die MPU?
Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Neuerteilung ist frühestens nach sechs Monaten möglich und setzt in der Regel eine bestandene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) voraus. Deshalb sollte spätestens ab 6 Punkten jeder neue Bescheid anwaltlich geprüft werden.
Verfallen Punkte von selbst?
Ja, nach festen Tilgungsfristen: 2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt, 5 Jahre bei schweren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten, 10 Jahre bei Straftaten mit 3 Punkten — jeweils plus ein Jahr Überliegefrist. Jeder Punkt wird für sich getilgt. Zusätzlich kann bei 1–5 Punkten ein Fahreignungsseminar einmal in fünf Jahren einen Punkt abbauen.