Kostenlose Fallprüfung online
Sie beantworten wenige Fragen per Klick und laden Bescheid oder Anhörungsbogen hoch — in wenigen Minuten, rund um die Uhr.
Vom Foto Ihres Bescheids bis zur Verteidigung vor Gericht: Alles läuft online, Ihr eigener Aufwand liegt bei etwa 10 Minuten — und Sie gehen kein Kostenrisiko ein, bevor Sie uns beauftragen. Hier sehen Sie den kompletten Ablauf: was Sie tun, was wir tun und wie lange die einzelnen Schritte dauern.
Sie beantworten wenige Fragen per Klick und laden Bescheid oder Anhörungsbogen hoch — in wenigen Minuten, rund um die Uhr.
Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht bewerten Ihren Fall und melden sich kurzfristig: Lohnt sich der Einspruch — und was droht ohne ihn?
Unterlagen einfach abfotografieren und hochladen, die Vollmacht per Webunterschrift erteilen. Mit Rechtsschutz stellen wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und verteidigen Sie — Ziel: Einstellung, Freispruch oder Reduzierung der Strafe.
Jede Station zeigt, wer am Zug ist und wie lange es erfahrungsgemäß dauert. Ihr Part ist blau — und nach Station 4 haben Sie nichts mehr zu erledigen.
Zuerst kommt meist der Anhörungsbogen, dann der Bußgeldbescheid per gelbem Umschlag. Schon jetzt gilt: zur Sache schweigen, nichts unterschreiben, nichts zahlen.
Bescheid oder Anhörungsbogen abfotografieren, wenige Fragen beantworten, hochladen — direkt hier auf der Seite, rund um die Uhr, ohne Anmeldung. Damit haben Sie alles getan, was zu tun ist.
Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht sichten Ihre Unterlagen und melden sich mit einer ehrlichen Einschätzung: Was droht Ihnen konkret — und welche Angriffspunkte sehen wir? Kostenlos und unverbindlich.
Wenn Sie sich für die Verteidigung entscheiden, unterschreiben Sie die Vollmacht bequem am Bildschirm. Mit Verkehrsrechtsschutz stellen wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung — erst nach deren Zusage entstehen Kosten, die die Versicherung trägt.
Wir legen Einspruch bei der zuständigen Bußgeldbehörde ein und zeigen Ihre Verteidigung an. Die 2-Wochen-Frist ist damit gesichert — Bußgeld, Punkte und Fahrverbot sind vorerst gestoppt, solange das Verfahren läuft.
Wir fordern die vollständige Ermittlungsakte an: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise, Rohmessdaten und Blitzerfoto. Jedes Detail wird geprüft — vom Toleranzabzug bis zur Frage, ob das Messgerät korrekt aufgestellt und bedient wurde.
Auf Basis der Akte begründen wir den Einspruch und verhandeln mit der Behörde — mit dem Ziel, das Verfahren einzustellen oder die Folgen zu reduzieren (etwa das Fahrverbot gegen eine angepasste Geldbuße abzuwenden). Sie erhalten von uns laufend Bescheid, ohne selbst etwas tun zu müssen.
Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Behörde (§ 68 OWiG). Wir vertreten Sie dort — und beantragen regelmäßig, dass Sie selbst nicht erscheinen müssen. Viele Verfahren enden allerdings schon vorher.
Am Ende steht im besten Fall die Einstellung des Verfahrens — oder eine spürbare Reduzierung: kein Fahrverbot, weniger Punkte, geringere Geldbuße. Und falls der Bescheid tatsächlich hieb- und stichfest ist, sagen wir Ihnen auch das ehrlich, bevor unnötige Kosten entstehen.
Das beste Ergebnis: Die Behörde oder das Gericht stellt das Verfahren ein — keine Geldbuße, keine Punkte, kein Fahrverbot. Häufige Gründe: Messfehler, Formfehler, Verjährung oder nicht nachweisbare Fahrereigenschaft.
Oft lässt sich das Fahrverbot abwenden — etwa gegen eine moderat erhöhte Geldbuße — oder der Vorwurf wird herabgestuft: weniger Punkte, geringere Buße, keine Eintragung in der Probezeit.
Zeigt die Akte keine Angriffspunkte, sagen wir Ihnen das klar — inklusive Empfehlung, ob eine Rücknahme des Einspruchs sinnvoll ist. So entscheiden Sie immer auf Basis der tatsächlichen Erfolgsaussichten, nie ins Blaue.
Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen ab Zustellung. Starten Sie die Fallprüfung, sobald der Bescheid im Briefkasten liegt — wir wahren die Frist für Sie. In letzter Minute? Der Muster-Einspruch-Generator hilft sofort.
Fallprüfung und Ersteinschätzung sind kostenlos. Kosten entstehen erst mit Ihrer ausdrücklichen Beauftragung — mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt Ihre Versicherung die Verteidigung, für Sie bleibt höchstens die Selbstbeteiligung. Ohne Rechtsschutz nennen wir die Kosten vorab.
Fachanwälte für Verkehrsrecht mit mehr als 4.500 Verfahren — deutschlandweite Vertretung durch Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe.
Bescheid fotografieren, hochladen, fertig — wir melden uns kurzfristig mit der Ersteinschätzung.