Komplett digital — ohne Kanzleitermin

So funktioniert's:
Ihr Weg vom Bescheid zur Verteidigung.

Unser Service

Vom Foto Ihres Bescheids bis zur Verteidigung vor Gericht: Alles läuft online, Ihr eigener Aufwand liegt bei etwa 10 Minuten — und Sie gehen kein Kostenrisiko ein, bevor Sie uns beauftragen. Hier sehen Sie den kompletten Ablauf: was Sie tun, was wir tun und wie lange die einzelnen Schritte dauern.

Der Schnellüberblick

In 4 Schritten zur Verteidigung.

SCHRITT 01

Kostenlose Fallprüfung online

Sie beantworten wenige Fragen per Klick und laden Bescheid oder Anhörungsbogen hoch — in wenigen Minuten, rund um die Uhr.

SCHRITT 02

Ersteinschätzung durch Fachanwälte

Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht bewerten Ihren Fall und melden sich kurzfristig: Lohnt sich der Einspruch — und was droht ohne ihn?

SCHRITT 03

Unterlagen & Vollmacht online

Unterlagen einfach abfotografieren und hochladen, die Vollmacht per Webunterschrift erteilen. Mit Rechtsschutz stellen wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.

SCHRITT 04

Einspruch & Verteidigung

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und verteidigen Sie — Ziel: Einstellung, Freispruch oder Reduzierung der Strafe.

Der Ablauf im Detail

Vom Blitzer bis zum Verfahrensende — Station für Station.

Jede Station zeigt, wer am Zug ist und wie lange es erfahrungsgemäß dauert. Ihr Part ist blau — und nach Station 4 haben Sie nichts mehr zu erledigen.

Sie Wir — Ihre Verteidiger Behörde / Gericht
  1. Behördemeist 2–8 Wochen nach dem Blitzer

    Es hat geblitzt — Post von der Behörde

    Zuerst kommt meist der Anhörungsbogen, dann der Bußgeldbescheid per gelbem Umschlag. Schon jetzt gilt: zur Sache schweigen, nichts unterschreiben, nichts zahlen.

    ⚠ Ab Zustellung des Bescheids läuft die Einspruchsfrist: nur 2 Wochen (§ 67 OWiG).
  2. 1
    Sie⏱ 3–5 Minuten

    Kostenlose Fallprüfung starten

    Bescheid oder Anhörungsbogen abfotografieren, wenige Fragen beantworten, hochladen — direkt hier auf der Seite, rund um die Uhr, ohne Anmeldung. Damit haben Sie alles getan, was zu tun ist.

  3. 2
    Wir⏱ kurzfristig

    Ersteinschätzung durch Fachanwälte

    Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht sichten Ihre Unterlagen und melden sich mit einer ehrlichen Einschätzung: Was droht Ihnen konkret — und welche Angriffspunkte sehen wir? Kostenlos und unverbindlich.

  4. 3
    Sie⏱ 5 Minuten

    Beauftragung — Vollmacht per Webunterschrift

    Wenn Sie sich für die Verteidigung entscheiden, unterschreiben Sie die Vollmacht bequem am Bildschirm. Mit Verkehrsrechtsschutz stellen wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung — erst nach deren Zusage entstehen Kosten, die die Versicherung trägt.

  5. 4
    Wir⏱ sofort nach Beauftragung

    Fristwahrender Einspruch

    Wir legen Einspruch bei der zuständigen Bußgeldbehörde ein und zeigen Ihre Verteidigung an. Die 2-Wochen-Frist ist damit gesichert — Bußgeld, Punkte und Fahrverbot sind vorerst gestoppt, solange das Verfahren läuft.

  6. 5
    WirBehörde⏱ einige Wochen (Behördenlaufzeit)

    Akteneinsicht & Prüfung der Messung

    Wir fordern die vollständige Ermittlungsakte an: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweise, Rohmessdaten und Blitzerfoto. Jedes Detail wird geprüft — vom Toleranzabzug bis zur Frage, ob das Messgerät korrekt aufgestellt und bedient wurde.

  7. 6
    Wir⏱ je nach Behörde Wochen bis Monate

    Stellungnahme & Verhandlung mit der Behörde

    Auf Basis der Akte begründen wir den Einspruch und verhandeln mit der Behörde — mit dem Ziel, das Verfahren einzustellen oder die Folgen zu reduzieren (etwa das Fahrverbot gegen eine angepasste Geldbuße abzuwenden). Sie erhalten von uns laufend Bescheid, ohne selbst etwas tun zu müssen.

  8. 7
    WirGericht⏱ nur wenn nötig

    Falls nötig: Verhandlung vor dem Amtsgericht

    Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, entscheidet das Amtsgericht am Sitz der Behörde (§ 68 OWiG). Wir vertreten Sie dort — und beantragen regelmäßig, dass Sie selbst nicht erscheinen müssen. Viele Verfahren enden allerdings schon vorher.

  9. Ergebnis

    Das Ziel: Einstellung, Freispruch oder Reduzierung

    Am Ende steht im besten Fall die Einstellung des Verfahrens — oder eine spürbare Reduzierung: kein Fahrverbot, weniger Punkte, geringere Geldbuße. Und falls der Bescheid tatsächlich hieb- und stichfest ist, sagen wir Ihnen auch das ehrlich, bevor unnötige Kosten entstehen.

Aufgabenteilung

Was Sie tun — und was wir übernehmen.

Ihr Part — insgesamt ca. 10 Minuten

  • Bescheid/Anhörungsbogen fotografieren und hochladen
  • Wenige Fragen zur Situation beantworten
  • Vollmacht per Webunterschrift erteilen
  • Danach: nichts mehr — Sie werden von uns auf dem Laufenden gehalten

Unser Part — die komplette Verteidigung

  • Fristwahrender Einspruch bei der richtigen Behörde
  • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Akteneinsicht: Messprotokoll, Eichschein, Rohmessdaten, Foto
  • Begründung, Verhandlung mit der Behörde, notfalls vor Gericht
  • Fristenkontrolle und laufende Information an Sie
Mögliche Ergebnisse

Wie ein Bußgeldverfahren ausgehen kann.

Einstellung des Verfahrens

Das beste Ergebnis: Die Behörde oder das Gericht stellt das Verfahren ein — keine Geldbuße, keine Punkte, kein Fahrverbot. Häufige Gründe: Messfehler, Formfehler, Verjährung oder nicht nachweisbare Fahrereigenschaft.

Reduzierung der Folgen

Oft lässt sich das Fahrverbot abwenden — etwa gegen eine moderat erhöhte Geldbuße — oder der Vorwurf wird herabgestuft: weniger Punkte, geringere Buße, keine Eintragung in der Probezeit.

Ehrliche Empfehlung

Zeigt die Akte keine Angriffspunkte, sagen wir Ihnen das klar — inklusive Empfehlung, ob eine Rücknahme des Einspruchs sinnvoll ist. So entscheiden Sie immer auf Basis der tatsächlichen Erfolgsaussichten, nie ins Blaue.

Keine Zeit verlieren

Die Einspruchsfrist beträgt nur 2 Wochen ab Zustellung. Starten Sie die Fallprüfung, sobald der Bescheid im Briefkasten liegt — wir wahren die Frist für Sie. In letzter Minute? Der Muster-Einspruch-Generator hilft sofort.

Kostentransparenz

Fallprüfung und Ersteinschätzung sind kostenlos. Kosten entstehen erst mit Ihrer ausdrücklichen Beauftragung — mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt Ihre Versicherung die Verteidigung, für Sie bleibt höchstens die Selbstbeteiligung. Ohne Rechtsschutz nennen wir die Kosten vorab.

Erfahrene Verteidiger

Fachanwälte für Verkehrsrecht mit mehr als 4.500 Verfahren — deutschlandweite Vertretung durch Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Ablauf.

Was kostet mich die Fallprüfung?
Nichts. Fallprüfung und Ersteinschätzung sind kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen — mit Verkehrsrechtsschutz übernimmt in der Regel Ihre Versicherung die Verteidigung, für Sie bleibt höchstens die Selbstbeteiligung.
Wie lange dauert das gesamte Verfahren?
Ihr eigener Aufwand liegt bei etwa 10 Minuten. Das Verfahren selbst dauert erfahrungsgemäß einige Wochen bis mehrere Monate — die Dauer bestimmt vor allem die Behörde (Akteneinsicht, Bearbeitungszeiten). Solange der Einspruch läuft, müssen Sie weder zahlen noch ein Fahrverbot antreten.
Muss ich vor Gericht erscheinen?
In den meisten Fällen nicht. Kommt es zur Hauptverhandlung, beantragen wir regelmäßig die Entbindung von Ihrer Anwesenheitspflicht — dann vertreten wir Sie allein. Viele Verfahren enden ohnehin vorher durch Einstellung oder Einigung mit der Behörde.
Was passiert mit der 2-Wochen-Frist, während geprüft wird?
Nach Beauftragung legen wir sofort fristwahrend Einspruch ein — die Frist ist damit gesichert, bevor die inhaltliche Prüfung beginnt. Wichtig ist nur, dass Sie die Fallprüfung rechtzeitig vor Ablauf der 2 Wochen ab Zustellung starten.
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Nein, aber sie macht die Entscheidung leicht: Mit Verkehrsrechtsschutz trägt die Versicherung die Kosten der Verteidigung, wir stellen die Deckungsanfrage für Sie. Ohne Rechtsschutz nennen wir Ihnen vor der Beauftragung transparent die Kosten — Sie entscheiden dann in Ruhe.

Bereit? Station 1 dauert nur wenige Minuten.

Bescheid fotografieren, hochladen, fertig — wir melden uns kurzfristig mit der Ersteinschätzung.