Rechtsprechung

Urteile, die Betroffene im
Bußgeldverfahren stärken

Das Wichtigste zuerst

Diese Entscheidungen nutzen wir täglich in der Verteidigung — sie zeigen, warum sich die Prüfung eines Bußgeldbescheids so oft lohnt. Ob eines dieser Urteile Ihren Fall trägt, hängt von den Details ab: Messgerät, Messstelle, Verfahrensablauf.

Bundesverfassungsgericht

Recht auf Einsicht in die Rohmessdaten.

Beschluss vom 12.11.2020 — 2 BvR 1616/18. Betroffene haben aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens einen Anspruch darauf, auch solche Informationen einzusehen, die nicht Teil der Bußgeldakte sind — insbesondere die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung. Erst mit diesen Daten kann ein Sachverständiger die Messung wirklich überprüfen.

Was heißt das für Sie?

Verweigert die Behörde die Herausgabe der Rohmessdaten, ist das ein starker Verteidigungsansatz. Genau deshalb fordern wir die Rohmessdaten in geeigneten Fällen konsequent an.

Bescheid prüfen lassen

Rechtsprechung zur Akteneinsicht

Anspruch auf die Wartungsunterlagen des Blitzers.

Die Rechtsprechung gesteht Betroffenen über die Akteneinsicht hinaus Zugang zu Wartungs-, Instandsetzungs- und Eichunterlagen des Messgeräts zu. Welche Geräte im Einsatz sind, zeigt die Übersicht Messgeräte.

Was heißt das für Sie?

Lücken in der Wartungshistorie oder eine abgelaufene Eichung können die Verwertbarkeit der Messung erschüttern — ein Punkt, den wir bei jeder Prüfung kontrollieren.

Messung prüfen lassen

Rechtsprechung zum Fahrverbot

Ausnahmsweise kein Fahrverbot — trotz hoher Überschreitung.

Ein Autofahrer hatte in einem englischen Mietwagen Meilen mit km/h verwechselt und war deutlich zu schnell unterwegs. Das Gericht sah ein sogenanntes Augenblicksversagen und verhängte ausnahmsweise kein Fahrverbot. Mehr dazu im Ratgeber Zu schnell gefahren.

Was heißt das für Sie?

Das Regel-Fahrverbot ist kein Automatismus — bei besonderen Umständen oder drohendem Arbeitsplatzverlust kann es gegen eine erhöhte Geldbuße entfallen (§ 4 Abs. 4 BKatV).

Fahrverbot abwenden? Fall prüfen

OLG Köln

Handyverstoß: Auf das „Halten" kommt es an.

Das OLG Köln hat klargestellt, dass ein verbotenes „Halten" eines elektronischen Geräts nicht zwingend die Hände erfordert — etwa wenn das Handy zwischen Schulter und Ohr geklemmt wird. Details im Ratgeber Handy am Steuer.

Was heißt das für Sie?

Umgekehrt gilt: Nicht jede Nutzung im Auto ist verboten, und die Beweisführung über das Blitzerfoto ist oft angreifbar.

Handyverstoß prüfen lassen

Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

Die Rechtsprechung ist auf Ihrer Seite — nutzen Sie das.

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