Brückenmessungen (VAMA, ViBrAM, VKS) und Nachfahrsysteme (ProVida, ViDistA) sind fehleranfällig — von der Kalibrierung bis zur Fahrzeugzuordnung.
Ihre Verteidiger beim Abstandsverstoß
Zu dicht aufgefahren? Der Vorwurf trifft Autofahrer meist nach einer Brückenmessung auf der Autobahn — gestaffelt nach Zehnteln des halben Tachowerts drohen bis zu 400 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung. Rechtlich entscheidend ist, ob die Unterschreitung mehr als nur ganz vorübergehend war und ob die Messung technisch belastbar ist.
Was nach dem Abstandsvorwurf jetzt wichtig ist.
Abstandsmessungen sind fehleranfällig — und nicht jedes dichte Auffahren ist vorwerfbar. Ohne Akteneinsicht lässt sich selten seriös beurteilen, ob der Bescheid hält.
Bremst der Vordermann oder schert ein drittes Fahrzeug knapp ein, fehlt es oft an der Vorwerfbarkeit — bebußt wird nur eine nicht bloß vorübergehende Unterschreitung.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch — danach werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot rechtskräftig.
Wann sich ein Einspruch besonders lohnt.
Eine Meterangabe nennt das Gesetz für Pkw nicht: § 4 Abs. 1 StVO verlangt nur, dass auch bei plötzlichem Bremsen dahinter gehalten werden kann — in der Praxis gilt die Faustformel „Abstand = halber Tachowert“. Die Bebußung ist in Zehnteln gestaffelt und hängt von der Geschwindigkeit ab; Fahrverbote setzen mehr als 100 km/h voraus. Wie das Verfahren abläuft, lesen Sie unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
- Ein Fahrverbot droht (Abstand unter 3/10 des halben Tachowerts)
- Der Vordermann hat gebremst oder ein drittes Fahrzeug ist eingeschert
- Die Messstrecke war kurz — die Unterschreitung nur vorübergehend
- Sie sind in der Probezeit: über 80 km/h ist der Verstoß ein A-Verstoß
Anhörungsbogen erhalten?
Zur Person müssen Angaben gemacht werden. Zum Vorwurf selbst sollten Sie ohne Akteneinsicht in der Regel keine Angaben machen. Ein vorschnelles Einräumen der Fahrereigenschaft kann die Verteidigung deutlich erschweren.
Was beim Abstandsverstoß drohen kann.
Die Regelsätze gelten für Abstandsunterschreitungen bei höheren Geschwindigkeiten; die Fahrverbote setzen mehr als 100 km/h voraus.
Abstandsverstoß (Pkw)
| Abstand weniger als … | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 5/10 des halben Tachowerts (bei über 100 km/h) | 100 € | 1 | — |
| 4/10 des halben Tachowerts | 180 € | 1 | — |
| 3/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 1 Monat |
| 2/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 2 Monate |
| 1/10 des halben Tachowerts | 400 € | 2 | 3 Monate |
Zur Einordnung: Bei 100 km/h beträgt der halbe Tachowert 50 Meter — „weniger als 5/10“ bedeutet dann einen Abstand von unter 25 Metern, „weniger als 1/10“ unter 5 Metern.
Faustformeln für den richtigen Abstand
| Situation | Mindestabstand (Faustformel) |
|---|---|
| Innerorts | rund 1 Sekunde — bei 50 km/h etwa 15 Meter oder drei Fahrzeuglängen |
| Außerorts | halber Tachowert (≈ 2 Sekunden) — bei 100 km/h also 50 Meter |
| Lkw über 3,5 t & Omnibusse | auf der Autobahn ab 50 km/h mindestens 50 Meter (§ 4 Abs. 3 StVO) |
Zur Orientierung: Die seitlichen Leitpfosten stehen auf gerader Strecke meist 50 Meter auseinander.
Typische Angriffspunkte bei Abstandsmessungen.
Ob die Messung angreifbar ist, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Wir prüfen unter anderem folgende Punkte.
Das OLG Hamm verlangt rund 3 Sekunden oder mindestens 140 Meter, OLG Celle und OLG Düsseldorf bei hohen Geschwindigkeiten 250 bis 300 Meter Messstrecke; Amtsgerichte haben bei rund 120 Metern einen Verstoß bereits verneint.
Bremst der Vordermann ab, verringert er seine Geschwindigkeit oder schert ein drittes Fahrzeug knapp ein, fehlt es oft an der Vorwerfbarkeit.
Unterlassene Testmessungen und Kalibrierungen, fehlerhafte Einrichtung der Anlage, fehlende Eichung, ungeschultes Personal, widersprüchliche Dateneinblendungen.
Bei der späteren Auswertung der Videoaufzeichnung kommt eine Verwechslung des gemessenen Fahrzeugs in Betracht — auch die Täterschaft muss belegt sein.
Kurze Verjährungsfristen und Beweisverwertungsverbote — etwa aus Datenschutzgründen — können den Vorwurf zu Fall bringen.
Hat ein anderer Fahrer die Situation mitverursacht, kann vom Fahrverbot abgesehen werden (AG Landstuhl, 2 OWi 4286 Js 14527/15); daneben kommt ein Absehen gegen Erhöhung der Geldbuße in Betracht.
Verwandte Ratgeber: zu schnell gefahren und Rotlichtverstoß; feste Messstellen in der Region finden Sie in der Blitzer-Übersicht.
So prüfen wir Ihren Abstands-Bescheid.
Bescheid hochladen
Sie senden Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Messfoto digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.
Ersteinschätzung
Wir ordnen kurzfristig ein, was droht und ob ein Einspruch sinnvoll ist — und klären die Rechtsschutz-Deckung.
Einspruch & Akteneinsicht
Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Videoaufzeichnung, Kalibrier- und Eichnachweise an.
Verteidigung
Wir greifen Messstrecke, Fahrsituation oder Fahrverbot gezielt an und verhandeln mit Behörde oder Gericht.
Häufige Fragen zum Abstandsverstoß.
Wie viel Abstand muss ich zum Vordermann halten?
Was kostet ein Abstandsverstoß 2026?
Reicht ein kurzes Auffahren für ein Bußgeld?
Wie wird ein Abstandsverstoß gemessen?
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Kann ich das Fahrverbot beim Abstandsverstoß abwenden?
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