Bußgeld-Ratgeber

Ihre Verteidiger bei Alkohol am Steuer

Das Wichtigste zuerst

Bei Alkohol am Steuer entscheidet der Promillewert über den Vorwurf: Ab 0,5 Promille liegt regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor, ab 1,1 Promille eine Straftat nach § 316 StGB — und schon ab 0,3 Promille, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 gilt die 0,0-Promille-Grenze (§ 24c StVG). Machen Sie ohne Akteneinsicht keine Angaben zum Vorwurf: Von der Blutentnahme bis zur Rückrechnung gibt es zahlreiche Ansatzpunkte für die Verteidigung.

Schnelle Einordnung

Was nach der Alkoholkontrolle jetzt wichtig ist.

Ob Bußgeldbescheid oder Strafbefehl: Die Weichen für Führerschein und MPU werden früh gestellt. Ohne Akteneinsicht lässt sich selten seriös beurteilen, wie belastbar der Vorwurf ist.

Messung prüfen

Wir prüfen Atemalkoholmessung, Blutentnahme, Rückrechnung, Wartezeiten und die Dokumentation der Kontrolle.

Frist sichern

Nach Zustellung von Bußgeldbescheid oder Strafbefehl bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für Einspruch.

Folgen einordnen

Wir bewerten Bußgeld oder Strafe, Punkte, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis und das MPU-Risiko.

Verteidigung bei Alkoholfahrt

Wann sich eine Verteidigung besonders lohnt.

Je höher der Promillewert, desto schneller steht statt eines Bußgelds eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist im Raum. Besonders wichtig ist eine frühe Prüfung, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind oder eine MPU droht.

  • Der Wert liegt knapp über einer Grenze (0,5 oder 1,1 Promille)
  • Straftat, Entziehung der Fahrerlaubnis oder Sperrfrist stehen im Raum
  • Blutentnahme, Messverfahren oder Ausfallerscheinungen sind zweifelhaft
  • MPU, Probezeit oder berufliche Folgen drohen

Anhörungsbogen oder Vorladung erhalten?

Zur Person müssen Angaben gemacht werden. Zum Vorwurf selbst sollten Sie ohne Akteneinsicht in der Regel schweigen — auch zu Trinkmenge und Trinkzeitpunkt. Vorschnelle Angaben lassen sich später kaum korrigieren.

Unterlagen prüfen lassen

Grenzwerte & Sanktionen

Was bei Alkohol am Steuer drohen kann.

Die folgenden Werte sind Regelsätze bei gewöhnlichen Tatumständen. Im Einzelfall können Vorbelastungen, Gefährdung, Unfall oder Rechtsprechung zu deutlich anderen Ergebnissen führen.

Ordnungswidrigkeit (§ 24a, § 24c StVG)

VerstoßRegelbuße / PunkteFahrverbot
0,5-Promille-Grenze, 1. Verstoß500 EUR, 2 Punkte1 Monat
0,5-Promille-Grenze, 2. Verstoß1.000 EUR, 2 Punkte3 Monate
0,5-Promille-Grenze, 3. Verstoß1.500 EUR, 2 Punkte3 Monate
Alkoholverbot für Fahranfänger / unter 21 (§ 24c StVG)250 EUR, 1 Punkt-

Promillegrenzen im Überblick

PromillewertRechtliche Einordnung
ab 0,0Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 (§ 24c StVG)
ab 0,3Relative Fahruntüchtigkeit: Straftat nach § 316 StGB möglich, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen
ab 0,5Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG — auch ohne Ausfallerscheinungen
ab 1,1Absolute Fahruntüchtigkeit: regelmäßig Straftat nach § 316 StGB, bei Gefährdung § 315c StGB
ab 1,6Regelmäßig MPU-Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde (§ 13 FeV)
Verteidigungsansätze

Typische Angriffspunkte bei Alkoholfahrten.

Ob der Vorwurf hält, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Wir prüfen unter anderem folgende Punkte.

Atemalkoholmessung

Wurden Wartezeit, Kontrollzeit, Doppelmessung und die Vorgaben des Messgeräts eingehalten? Nur dann ist der Atemalkoholwert verwertbar.

Blutentnahme

Wurde die Blutentnahme ordnungsgemäß angeordnet und durchgeführt? Fehler können im Einzelfall zu Beweisverwertungsproblemen führen.

Rückrechnung & Nachtrunk

Zwischen Fahrt und Blutentnahme vergeht Zeit. Rückrechnung, Anflutungsphase und ein behaupteter Nachtrunk müssen sauber geklärt werden.

Ausfallerscheinungen

Unterhalb von 1,1 Promille trägt die Anklage die Beweislast für alkoholbedingte Fahrfehler. Die Dokumentation ist oft angreifbar.

Fahrereigenschaft & Fahrtantritt

Wer saß am Steuer, und wurde das Fahrzeug überhaupt im öffentlichen Verkehrsraum geführt? Beides muss nachweisbar sein.

Fahrverbot & Sperrfrist

Wir prüfen, ob ein Fahrverbot abgewendet, eine Sperrfrist verkürzt oder die Entziehung der Fahrerlaubnis vermieden werden kann.

Ablauf

So prüfen wir Ihren Fall.

SCHRITT 01

Unterlagen hochladen

Sie senden Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Vorladung digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.

SCHRITT 02

Ersteinschätzung

Wir ordnen kurzfristig ein, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Raum steht und was für den Führerschein droht — und klären die Rechtsschutz-Deckung.

SCHRITT 03

Einspruch & Akteneinsicht

Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Ermittlungsakte, Messprotokolle und das Gutachten zur Blutprobe an.

SCHRITT 04

Verteidigung

Wir greifen Messung, Verwertbarkeit oder Fahruntüchtigkeit gezielt an und kämpfen um Führerschein, Sperrfrist und MPU-Vermeidung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Alkohol am Steuer.

Ab wie viel Promille macht man sich strafbar?
Ab 1,1 Promille gilt der Fahrer eines Kraftfahrzeugs als absolut fahruntüchtig — dann liegt regelmäßig eine Straftat nach § 316 StGB vor. Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat in Betracht kommen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder ein Unfall hinzukommen (relative Fahruntüchtigkeit).
Was droht bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze?
Beim ersten Verstoß gegen § 24a StVG drohen regelmäßig 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Bei Wiederholung steigen Geldbuße und Fahrverbotsdauer deutlich an. Ihren Punktestand zeigt der Punkterechner.
Gilt für Fahranfänger wirklich die 0,0-Promille-Grenze?
Ja. In der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt nach § 24c StVG ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Schon geringe Mengen können eine Geldbuße, einen Punkt und Probezeitmaßnahmen wie ein Aufbauseminar auslösen.
Ab wann wird eine MPU angeordnet?
Regelmäßig ab 1,6 Promille sowie bei wiederholten Alkoholfahrten. Auch unterhalb dieser Schwelle kann die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen, etwa bei Anhaltspunkten für Alkoholmissbrauch. Einen ersten Überblick über Ihren Wert gibt der Promillerechner.
Lohnt sich ein Einspruch oder eine Verteidigung bei Alkohol am Steuer?
Häufig ja. Angriffspunkte sind unter anderem die Anordnung und Durchführung der Blutentnahme, das Messverfahren beim Atemalkohol, die Rückrechnung des Promillewerts und die Dokumentation von Ausfallerscheinungen. Ohne Akteneinsicht sollte nichts eingeräumt werden. Mehr dazu: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

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