Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Familienstand. Falsche Angaben zur Person sind ordnungswidrig (§ 111 OWiG).
Anhörungsbogen erhalten? So reagieren Sie richtig
Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid — er bedeutet nur, dass die Behörde Sie als Betroffenen eines Verkehrsverstoßes führt und Ihnen rechtliches Gehör gewährt. Verpflichtend sind allein die Angaben zur Person. Zum Tatvorwurf selbst müssen Sie keine Angaben machen — und sollten es ohne Akteneinsicht in der Regel auch nicht. Wichtig zu wissen: Die Anordnung der Anhörung unterbricht die Verjährung (§ 33 OWiG).
Was der Anhörungsbogen bedeutet — und was nicht.
Viele Betroffene verschenken ihre Verteidigungsposition schon beim Ausfüllen. Drei Dinge sollten Sie wissen, bevor Sie irgendetwas zurückschicken.
Ob Sie gefahren sind, wie schnell, warum — dazu müssen Sie nichts sagen. Niemand muss sich selbst belasten, und Schweigen darf nicht gegen Sie gewertet werden.
Die Anordnung der Anhörung unterbricht die 3-Monats-Verjährung (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) — die Frist beginnt neu zu laufen.
Diese Fehler kosten die Verteidigung.
Was einmal im Anhörungsbogen steht, landet in der Akte — und lässt sich später kaum zurückholen. Die häufigsten Fehler aus unserer Praxis:
- Fahrereigenschaft vorschnell einräumen — „ja, ich bin gefahren, aber …"
- Rechtfertigungen liefern, die den Vorsatz belegen — „ich war spät dran"
- Andere Personen ins Blaue hinein benennen oder erfundene Fahrer angeben
- Den Bogen als „Frist" missverstehen — und aus Panik alles ausfüllen
Anhörungsbogen erhalten?
Laden Sie den Bogen einfach bei uns hoch, bevor Sie etwas eintragen. Wir sagen Ihnen kostenlos, was Sie angeben müssen — und was Sie besser nicht angeben.
Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen, Bußgeldbescheid — der Unterschied.
Drei Schreiben, drei völlig verschiedene Rollen. Wer welches Papier bekommt, entscheidet über Rechte und Pflichten.
| Schreiben | Ihre Rolle | Pflichten | Rechte |
|---|---|---|---|
| Anhörungsbogen | Betroffener — die Behörde hält Sie für den Fahrer | Nur korrekte Angaben zur Person | Schweigerecht zur Sache; keine Pflicht zur Selbstbelastung |
| Zeugenfragebogen | Zeuge — meist als Halter, wenn ein anderer gefahren sein soll | Keine Pflicht, gegenüber der Behörde schriftlich auszusagen | Auskunftsverweigerung bei Selbstbelastung; Zeugnisverweigerung für nahe Angehörige |
| Bußgeldbescheid | Betroffener — das Verfahren ist entschieden, sofern kein Einspruch erfolgt | Zahlung nach Rechtskraft | Einspruch innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG) |
So versucht die Behörde, den Fahrer zu ermitteln.
Kommt keine Antwort oder bestreitet der Halter die Fahrt, stehen der Behörde mehrere Wege offen — alle mit Grenzen, die wir für Sie prüfen.
Das Messfoto wird mit Ausweis- oder Registerdaten verglichen. Unscharfe oder verdeckte Fotos tragen eine Verurteilung oft nicht.
Polizeibeamte gleichen das Foto an der Haustür ab oder befragen das Umfeld. Mitwirken müssen Sie dabei nicht.
Der Halter wird als Zeuge befragt. Angehörige dürfen das Zeugnis verweigern — das ist Ihr gutes Recht.
Bei Firmenwagen fragt die Behörde beim Unternehmen nach, wer das Fahrzeug zur Tatzeit genutzt hat.
Die kurze Verjährung von 3 Monaten zwingt die Behörde zur Eile. Scheitert die Ermittlung rechtzeitig, wird das Verfahren eingestellt.
Bleibt der Fahrer unbekannt, kann dem Halter eine Fahrtenbuchauflage auferlegt werden — keine Strafe, aber lästig und langwierig.
Passende Ratgeber zu Ihrem Fall.
Der Anhörungsbogen ist meist erst der Anfang — was danach kommt, entscheidet über Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
3 Monate, 6 Monate, Unterbrechung: Wann ein Verstoß nicht mehr verfolgt werden kann.
Zum Ratgeber → Einspruch einlegenKommt nach dem Anhörungsbogen der Bescheid, bleiben 2 Wochen. So gehen Sie vor.
Zum Ratgeber → Zu schnell gefahrenDer häufigste Anlass für Anhörungsbögen: Bußgelder, Punkte und Angriffspunkte gegen die Messung.
Zum Ratgeber →So prüfen wir Ihren Anhörungsbogen.
Bogen hochladen
Sie senden den Anhörungsbogen digital an uns — bevor Sie etwas eintragen oder zurückschicken.
Ersteinschätzung
Wir sagen Ihnen kurzfristig, was Sie angeben müssen, was nicht — und was im weiteren Verfahren droht.
Vertretung & Akteneinsicht
Bei Beauftragung zeigen wir uns gegenüber der Behörde an und fordern die vollständige Akte samt Messunterlagen an.
Verteidigung
Erst nach Aktenlage entscheiden wir gemeinsam, ob geschwiegen, Stellung genommen oder später Einspruch eingelegt wird.
Häufige Fragen zum Anhörungsbogen.
Muss ich den Anhörungsbogen zurückschicken?
Welche Angaben muss ich im Anhörungsbogen machen?
Unterbricht der Anhörungsbogen die Verjährung?
Was ist der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen?
Was passiert, wenn ich auf den Anhörungsbogen nicht reagiere?
Anhörungsbogen erhalten? Erst prüfen, dann antworten.
Bogen fotografieren, hochladen, fertig — wir sagen Ihnen kostenlos, was Sie eintragen sollten und was nicht.
