Bußgeld-Ratgeber

Ihre Verteidiger, wenn ein Fahrverbot droht

Das Wichtigste zuerst

Ein Fahrverbot nach § 25 StVG dauert 1 bis 3 Monate und trifft viele Betroffene härter als die Geldbuße selbst. Es ist aber kein Automatismus: Der Regelfall aus der Bußgeldkatalog-Verordnung kann im Einzelfall erschüttert werden, und in Härtefällen kommt ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße in Betracht. Wer handeln will, muss schnell sein — für den Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

Schnelle Einordnung

Was jetzt wichtig ist, wenn ein Fahrverbot im Raum steht.

Ob ein Fahrverbot hält, entscheidet sich an der Akte: am Regelfall, an der Messung und an Ihren persönlichen Umständen. Drei Dinge sollten Sie sofort klären.

Regelfall prüfen

Liegt überhaupt ein Regelfall der BKatV vor — oder gibt es Besonderheiten wie ein Augenblicksversagen, die den Regelfall erschüttern?

Frist sichern

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch — danach wird das Fahrverbot rechtskräftig.

Härtefall belegen

Drohender Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung müssen konkret nachgewiesen werden — bloße Unannehmlichkeiten genügen nicht.

Wann es ernst wird

In diesen Fällen sieht der Katalog ein Fahrverbot vor.

Die Bußgeldkatalog-Verordnung nennt Regelfälle, in denen neben Geldbuße und Punkten ein Fahrverbot verhängt wird. Daneben kann ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung drohen — typisch: zwei Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres.

  • Geschwindigkeit: ab 31 km/h zu viel innerorts, ab 41 km/h außerorts
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Ampel länger als 1 Sekunde rot oder Gefährdung
  • Alkohol am Steuer: Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze (§ 24a StVG)
  • Beharrliche Wiederholung: erneut 26 km/h oder mehr binnen eines Jahres

Die 4-Monats-Frist für Ersttäter

Wurde in den 2 Jahren vor dem Verstoß — und bis zur Entscheidung — kein Fahrverbot gegen Sie verhängt, gilt die Schonfrist des § 25 Abs. 2a StVG: Sie bestimmen selbst, wann das Fahrverbot beginnt, solange Sie es innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft antreten. So lässt es sich etwa in den Urlaub legen.

Fahrverbot prüfen lassen

Regelfälle im Überblick

Typische Verstöße mit Regelfahrverbot.

Die folgenden Werte sind Regelsätze für gewöhnliche Tatumstände. Im Einzelfall können Vorsatz, Gefährdung, Voreintragungen oder Härtegründe das Ergebnis verändern.

VerstoßRegelbußePunkteFahrverbot
31-40 km/h zu schnell innerorts260 EUR2 Punkte1 Monat
41-50 km/h zu schnell außerorts320 EUR2 Punkte1 Monat
61-70 km/h zu schnell innerorts700 EUR2 Punkte3 Monate
Qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als 1 Sekunde rot)200 EUR2 Punkte1 Monat
Handy am Steuer mit Gefährdung150 EUR2 Punkte1 Monat
0,5-Promille-Verstoß (erstmalig, § 24a StVG)500 EUR2 Punkte1 Monat
Verteidigung

Diese Wege führen am Fahrverbot vorbei.

Ob einer dieser Ansätze trägt, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Wir prüfen unter anderem folgende Punkte.

Regelfall erschüttern

Ein Augenblicksversagen — etwa ein übersehenes Schild bei sonst unauffälliger Fahrweise — kann den Vorwurf der groben Pflichtverletzung entkräften.

Absehen gegen erhöhte Geldbuße

Nach § 4 Abs. 4 BKatV kann vom Fahrverbot abgesehen und stattdessen die Geldbuße angemessen erhöht werden — eine Einzelfallentscheidung.

Härtefall belegen

Drohender Arbeitsplatzverlust, Existenzgefährdung bei Selbständigen oder außergewöhnliche familiäre Umstände — konkret und nachweisbar vorgetragen.

Messung angreifen

Fällt der Verstoß nach Toleranz- und Messfehlerprüfung unter die Fahrverbotsschwelle, entfällt auch das Regelfahrverbot.

Beharrlichkeit hinterfragen

Bei Wiederholungstätern prüfen wir, ob die Voreintragung verwertbar ist und die Jahresfrist tatsächlich eingehalten wurde.

Verfahrensdauer nutzen

Liegt die Tat bei der Entscheidung bereits sehr lange zurück, kann das Fahrverbot seine Denkzettelfunktion verlieren — die Gerichte prüfen das im Einzelfall.

Ablauf

So prüfen wir Ihr Fahrverbot.

SCHRITT 01

Bescheid hochladen

Sie senden Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.

SCHRITT 02

Ersteinschätzung

Wir ordnen kurzfristig ein, ob das Fahrverbot angreifbar ist oder ein Härtefall trägt — und klären die Rechtsschutz-Deckung.

SCHRITT 03

Einspruch & Akteneinsicht

Bei Beauftragung sichern wir die Frist, nehmen Akteneinsicht und tragen Härtegründe mit Nachweisen vor.

SCHRITT 04

Verteidigung

Wir verhandeln mit Behörde oder Gericht — mit dem Ziel, das Fahrverbot zu kippen oder gegen eine erhöhte Geldbuße abzuwenden.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Fahrverbot.

Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten kann nach § 25 StVG angeordnet werden, wenn die Bußgeldkatalog-Verordnung es als Regelfolge vorsieht — etwa bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen, qualifizierten Rotlichtverstößen oder Alkohol am Steuer — oder bei beharrlicher Wiederholung, etwa zwei Geschwindigkeitsverstößen von 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres.
Was bedeutet die 4-Monats-Frist nach § 25 Abs. 2a StVG?
Wurde in den 2 Jahren vor dem Verstoß und bis zur Entscheidung kein Fahrverbot gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn selbst bestimmen — das Verbot muss nur innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft angetreten werden. So lässt es sich etwa in den Urlaub legen.
Kann das Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße abgewendet werden?
In Einzelfällen ja: Nach § 4 Abs. 4 BKatV kann vom Regelfahrverbot abgesehen und stattdessen die Geldbuße angemessen erhöht werden. Das kommt vor allem bei erheblichen Härten in Betracht — etwa drohendem Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung bei Selbständigen — und muss konkret belegt werden. Mehr dazu: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Das Fahrverbot ist eine befristete Denkzettelmaßnahme von 1 bis 3 Monaten — danach erhalten Sie den Führerschein automatisch zurück. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt die Fahrerlaubnis vollständig und muss nach einer Sperrfrist neu beantragt werden, teils mit MPU.
Bleiben die Punkte trotz Fahrverbot bestehen?
Ja. Fahrverbot und Punkte stehen nebeneinander: Wer ein Fahrverbot verbüßt, bekommt die zum Verstoß gehörenden Punkte trotzdem ins Fahreignungsregister eingetragen. Auch beim Absehen vom Fahrverbot gegen erhöhte Geldbuße bleiben die Punkte des Regelfalls grundsätzlich bestehen. Ihren Stand zeigt der Punkterechner.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

Fahrverbot droht? Bescheid prüfen lassen.

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