Liegt überhaupt ein Regelfall der BKatV vor — oder gibt es Besonderheiten wie ein Augenblicksversagen, die den Regelfall erschüttern?
Ihre Verteidiger, wenn ein Fahrverbot droht
Ein Fahrverbot nach § 25 StVG dauert 1 bis 3 Monate und trifft viele Betroffene härter als die Geldbuße selbst. Es ist aber kein Automatismus: Der Regelfall aus der Bußgeldkatalog-Verordnung kann im Einzelfall erschüttert werden, und in Härtefällen kommt ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße in Betracht. Wer handeln will, muss schnell sein — für den Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
Was jetzt wichtig ist, wenn ein Fahrverbot im Raum steht.
Ob ein Fahrverbot hält, entscheidet sich an der Akte: am Regelfall, an der Messung und an Ihren persönlichen Umständen. Drei Dinge sollten Sie sofort klären.
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch — danach wird das Fahrverbot rechtskräftig.
Drohender Arbeitsplatzverlust oder Existenzgefährdung müssen konkret nachgewiesen werden — bloße Unannehmlichkeiten genügen nicht.
In diesen Fällen sieht der Katalog ein Fahrverbot vor.
Die Bußgeldkatalog-Verordnung nennt Regelfälle, in denen neben Geldbuße und Punkten ein Fahrverbot verhängt wird. Daneben kann ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung drohen — typisch: zwei Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres.
- Geschwindigkeit: ab 31 km/h zu viel innerorts, ab 41 km/h außerorts
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Ampel länger als 1 Sekunde rot oder Gefährdung
- Alkohol am Steuer: Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze (§ 24a StVG)
- Beharrliche Wiederholung: erneut 26 km/h oder mehr binnen eines Jahres
Die 4-Monats-Frist für Ersttäter
Wurde in den 2 Jahren vor dem Verstoß — und bis zur Entscheidung — kein Fahrverbot gegen Sie verhängt, gilt die Schonfrist des § 25 Abs. 2a StVG: Sie bestimmen selbst, wann das Fahrverbot beginnt, solange Sie es innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft antreten. So lässt es sich etwa in den Urlaub legen.
Typische Verstöße mit Regelfahrverbot.
Die folgenden Werte sind Regelsätze für gewöhnliche Tatumstände. Im Einzelfall können Vorsatz, Gefährdung, Voreintragungen oder Härtegründe das Ergebnis verändern.
| Verstoß | Regelbuße | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 31-40 km/h zu schnell innerorts | 260 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| 41-50 km/h zu schnell außerorts | 320 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| 61-70 km/h zu schnell innerorts | 700 EUR | 2 Punkte | 3 Monate |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als 1 Sekunde rot) | 200 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| Handy am Steuer mit Gefährdung | 150 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
| 0,5-Promille-Verstoß (erstmalig, § 24a StVG) | 500 EUR | 2 Punkte | 1 Monat |
Diese Wege führen am Fahrverbot vorbei.
Ob einer dieser Ansätze trägt, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Wir prüfen unter anderem folgende Punkte.
Ein Augenblicksversagen — etwa ein übersehenes Schild bei sonst unauffälliger Fahrweise — kann den Vorwurf der groben Pflichtverletzung entkräften.
Nach § 4 Abs. 4 BKatV kann vom Fahrverbot abgesehen und stattdessen die Geldbuße angemessen erhöht werden — eine Einzelfallentscheidung.
Drohender Arbeitsplatzverlust, Existenzgefährdung bei Selbständigen oder außergewöhnliche familiäre Umstände — konkret und nachweisbar vorgetragen.
Fällt der Verstoß nach Toleranz- und Messfehlerprüfung unter die Fahrverbotsschwelle, entfällt auch das Regelfahrverbot.
Bei Wiederholungstätern prüfen wir, ob die Voreintragung verwertbar ist und die Jahresfrist tatsächlich eingehalten wurde.
Liegt die Tat bei der Entscheidung bereits sehr lange zurück, kann das Fahrverbot seine Denkzettelfunktion verlieren — die Gerichte prüfen das im Einzelfall.
Passende Ratgeber zu Ihrem Fall.
Das Fahrverbot hängt fast immer an einem konkreten Verstoß — und an der Frage, ob der Bescheid insgesamt hält.
Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Geschwindigkeitsverstößen — und die Angriffspunkte gegen die Messung.
Zum Ratgeber → Einspruch einlegenFrist, Ablauf und Erfolgsaussichten: So gehen Sie gegen den Bußgeldbescheid vor.
Zum Ratgeber → PunkterechnerPunkte bleiben trotz Fahrverbot bestehen. Prüfen Sie, wo Sie in Flensburg stehen.
Zum Rechner →So prüfen wir Ihr Fahrverbot.
Bescheid hochladen
Sie senden Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.
Ersteinschätzung
Wir ordnen kurzfristig ein, ob das Fahrverbot angreifbar ist oder ein Härtefall trägt — und klären die Rechtsschutz-Deckung.
Einspruch & Akteneinsicht
Bei Beauftragung sichern wir die Frist, nehmen Akteneinsicht und tragen Härtegründe mit Nachweisen vor.
Verteidigung
Wir verhandeln mit Behörde oder Gericht — mit dem Ziel, das Fahrverbot zu kippen oder gegen eine erhöhte Geldbuße abzuwenden.
Häufige Fragen zum Fahrverbot.
Wann droht ein Fahrverbot?
Was bedeutet die 4-Monats-Frist nach § 25 Abs. 2a StVG?
Kann das Fahrverbot gegen eine höhere Geldbuße abgewendet werden?
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Bleiben die Punkte trotz Fahrverbot bestehen?
Fahrverbot droht? Bescheid prüfen lassen.
Bescheid fotografieren, hochladen, fertig — wir sagen Ihnen kostenlos, ob sich das Fahrverbot abwenden lässt.
