Bußgeld-Ratgeber

Ihre Verteidiger beim Handyverstoß

Das Wichtigste zuerst

Mit dem Handy am Steuer erwischt? Der Regelsatz liegt bei 100 Euro und 1 Punkt — mit Gefährdung drohen 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Für den Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung. Rechtlich entscheidend ist, ob die Behörde eine verbotene Nutzung nach § 23 Abs. 1a StVO nachweisen kann — das bloße Halten des Geräts reicht dafür nach der Rechtsprechung nicht aus.

Schnelle Einordnung

Was nach dem Handy-Vorwurf jetzt wichtig ist.

Beim Handyverstoß entscheidet fast immer die Beweislage: Beweisfoto, Zeugenbeobachtung und die Feststellungen zur tatsächlichen Nutzung des Geräts.

Beweisfoto prüfen

Ist das Foto unscharf, lässt sich weder die Nutzung noch die Täterschaft zweifelsfrei belegen — im Zweifel gilt: in dubio pro reo.

Nutzung ≠ Halten

Das reine In-der-Hand-Halten ist nicht verboten — nötig ist ein Zusammenhang mit der Bedienung des Geräts (KG Berlin, 3 Ws (B) 360/19).

Frist sichern

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wann sich ein Einspruch besonders lohnt.

§ 23 Abs. 1a StVO erlaubt die Nutzung, wenn beide Hände für die Fahraufgabe frei bleiben — etwa per Sprachsteuerung oder in der Halterung. Verboten ist jede Nutzung, bei der das Gerät aufgenommen oder gehalten wird. Genau diese Nutzung muss die Behörde aber nachweisen. Wie das Verfahren abläuft, lesen Sie unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

  • Das Beweisfoto ist unscharf oder die Täterschaft zweifelhaft
  • Festgestellt wurde nur das Halten, nicht die Nutzung des Geräts
  • Der Vorwurf beruht allein auf der Beobachtung eines Wachpostens
  • Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung drohen 2 Punkte und Fahrverbot

Anhörungsbogen erhalten?

Zur Person müssen Angaben gemacht werden. Zum Vorwurf selbst sollten Sie ohne Akteneinsicht in der Regel keine Angaben machen. Ein vorschnelles Einräumen der Fahrereigenschaft oder der Nutzung kann die Verteidigung deutlich erschweren.

Anhörungsbogen prüfen lassen

Bußgeldkatalog

Was beim Handyverstoß drohen kann.

Die folgenden Werte sind Regelsätze nach dem Bußgeldkatalog. Im Einzelfall können Gefährdung, Sachbeschädigung oder Voreintragungen den Rahmen verschieben.

Handyverstoß (§ 23 Abs. 1a StVO)

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Handy / elektronisches Gerät am Steuer genutzt100 €1
… mit Gefährdung150 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung200 €21 Monat
Handyverstoß als Radfahrer55 €

Gut zu wissen

Erfasst sind alle elektronischen Geräte der Kommunikation, Information oder Organisation: neben Smartphones auch Tablets, Notebooks, Navigationsgeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Diktiergeräte und Smartwatches — selbst der Taschenrechner hat schon zu Bußgeld und Punkt geführt.

Bei stehendem Fahrzeug ist die Nutzung nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor erlaubt. Das automatische Abschalten durch die Start-Stopp-Automatik gilt ausdrücklich nicht als Ausschalten (§ 23 Abs. 1b StVO).

In der Probezeit ist der Handyverstoß ein B-Verstoß: Beim ersten Mal bleibt es bei Bußgeld und Punkt — erst zwei B-Verstöße wiegen wie ein A-Verstoß.

Verteidigung

Typische Angriffspunkte beim Handyvorwurf.

Ob der Vorwurf angreifbar ist, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Wir prüfen unter anderem folgende Punkte.

Fotoqualität

Häufig fällt der Verstoß als „Beifang“ einer Geschwindigkeitsmessung auf, wenn das Blitzerfoto das Gerät in der Hand zeigt. Ist das Bild unscharf, lässt sich weder Nutzung noch Täterschaft zweifelsfrei belegen.

Zeugenbeweis

Beobachtet ein Wachposten den Verstoß, muss die Zuordnung zum angehaltenen Fahrzeug stimmen — und der Beamte muss sich in einer oft Monate späteren Hauptverhandlung noch konkret erinnern.

Halten ist nicht Nutzen

Die Behörde muss Feststellungen zur Benutzung treffen. Das bloße Halten reicht nach der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin nicht aus.

Freisprechanlage

Telefonieren über die Freisprechanlage mit dem Handy in der Hand ist kein Verstoß, solange keine weiteren Funktionen des Geräts genutzt werden (OLG Stuttgart, 4 Ss 212/16).

Motor aus?

Bei vollständig ausgeschaltetem Motor ist die Nutzung erlaubt — entscheidend ist die Abgrenzung zur Start-Stopp-Automatik und was dazu in der Akte festgestellt wurde.

Reduzierung

In weniger gravierenden Fällen lässt sich die Geldbuße mitunter unter die Eintragungsgrenze reduzieren — der Punkt entfällt.

Verwandte Ratgeber: zu schnell gefahren und Rotlichtverstoß.

Ablauf

So prüfen wir Ihren Handy-Bescheid.

SCHRITT 01

Bescheid hochladen

Sie senden Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Beweisfoto digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.

SCHRITT 02

Ersteinschätzung

Wir ordnen kurzfristig ein, was droht und ob ein Einspruch sinnvoll ist — und klären die Rechtsschutz-Deckung.

SCHRITT 03

Einspruch & Akteneinsicht

Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Akte, Beweisfoto und Zeugenaussagen an.

SCHRITT 04

Verteidigung

Wir greifen Nutzung, Täterschaft oder Beweislage gezielt an und verhandeln mit Behörde oder Gericht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Handyverstoß.

Was kostet ein Handyverstoß am Steuer 2026?
Der Regelsatz beträgt 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind es 150 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot; bei Sachbeschädigung 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Radfahrer zahlen 55 Euro.
Ist das bloße Halten des Handys schon verboten?
Nein. Nach dem Kammergericht Berlin (Beschluss vom 07.11.2019 – 3 Ws (B) 360/19) ist das reine Halten ohne Nutzung nicht verboten — es muss ein Zusammenhang mit der Bedienung des Geräts bestehen. Aus der Handhaltung kann aber auf eine Nutzung geschlossen werden. Genau hier setzt die Verteidigung an.
Darf ich über die Freisprechanlage telefonieren und das Handy dabei in der Hand halten?
Ja — solange keine weiteren Funktionen des gehaltenen Geräts genutzt werden, liegt kein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vor (OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.04.2016 – 4 Ss 212/16).
Darf ich das Handy an der roten Ampel benutzen?
Nur wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Das automatische Abschalten durch eine Start-Stopp-Automatik gilt ausdrücklich nicht als Ausschalten (§ 23 Abs. 1b StVO). Wer bei aktivierter Start-Stopp-Automatik zum Handy greift, begeht einen Handyverstoß.
Gilt das Verbot nur für Mobiltelefone?
Nein. Verboten ist die aufgenommene oder gehaltene Nutzung aller elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen — neben Smartphones etwa Tablets, Notebooks, Navigationsgeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Diktiergeräte und Wearables wie Smartwatches. Selbst ein Taschenrechner wurde von der Rechtsprechung bereits erfasst.
Was bedeutet ein Handyverstoß in der Probezeit?
Der Handyverstoß ist ein B-Verstoß: Es bleibt beim Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt, eine Probezeitverlängerung oder ein Aufbauseminar folgt beim ersten Mal noch nicht. Erst zwei B-Verstöße wiegen wie ein A-Verstoß.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

Handyverstoß im Bescheid? Erst prüfen, dann zahlen.

Bescheid fotografieren, hochladen, fertig. Wir sagen Ihnen kostenlos, ob sich der Einspruch lohnt — Frist: nur 2 Wochen.