Ist das Foto unscharf, lässt sich weder die Nutzung noch die Täterschaft zweifelsfrei belegen — im Zweifel gilt: in dubio pro reo.
Ihre Verteidiger beim Handyverstoß
Mit dem Handy am Steuer erwischt? Der Regelsatz liegt bei 100 Euro und 1 Punkt — mit Gefährdung drohen 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Für den Einspruch gilt grundsätzlich eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung. Rechtlich entscheidend ist, ob die Behörde eine verbotene Nutzung nach § 23 Abs. 1a StVO nachweisen kann — das bloße Halten des Geräts reicht dafür nach der Rechtsprechung nicht aus.
Was nach dem Handy-Vorwurf jetzt wichtig ist.
Beim Handyverstoß entscheidet fast immer die Beweislage: Beweisfoto, Zeugenbeobachtung und die Feststellungen zur tatsächlichen Nutzung des Geräts.
Das reine In-der-Hand-Halten ist nicht verboten — nötig ist ein Zusammenhang mit der Bedienung des Geräts (KG Berlin, 3 Ws (B) 360/19).
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch.
Wann sich ein Einspruch besonders lohnt.
§ 23 Abs. 1a StVO erlaubt die Nutzung, wenn beide Hände für die Fahraufgabe frei bleiben — etwa per Sprachsteuerung oder in der Halterung. Verboten ist jede Nutzung, bei der das Gerät aufgenommen oder gehalten wird. Genau diese Nutzung muss die Behörde aber nachweisen. Wie das Verfahren abläuft, lesen Sie unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
- Das Beweisfoto ist unscharf oder die Täterschaft zweifelhaft
- Festgestellt wurde nur das Halten, nicht die Nutzung des Geräts
- Der Vorwurf beruht allein auf der Beobachtung eines Wachpostens
- Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung drohen 2 Punkte und Fahrverbot
Anhörungsbogen erhalten?
Zur Person müssen Angaben gemacht werden. Zum Vorwurf selbst sollten Sie ohne Akteneinsicht in der Regel keine Angaben machen. Ein vorschnelles Einräumen der Fahrereigenschaft oder der Nutzung kann die Verteidigung deutlich erschweren.
Was beim Handyverstoß drohen kann.
Die folgenden Werte sind Regelsätze nach dem Bußgeldkatalog. Im Einzelfall können Gefährdung, Sachbeschädigung oder Voreintragungen den Rahmen verschieben.
Handyverstoß (§ 23 Abs. 1a StVO)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Handy / elektronisches Gerät am Steuer genutzt | 100 € | 1 | — |
| … mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Handyverstoß als Radfahrer | 55 € | — | — |
Gut zu wissen
Erfasst sind alle elektronischen Geräte der Kommunikation, Information oder Organisation: neben Smartphones auch Tablets, Notebooks, Navigationsgeräte, E-Book-Reader, MP3-Player, Diktiergeräte und Smartwatches — selbst der Taschenrechner hat schon zu Bußgeld und Punkt geführt.
Bei stehendem Fahrzeug ist die Nutzung nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor erlaubt. Das automatische Abschalten durch die Start-Stopp-Automatik gilt ausdrücklich nicht als Ausschalten (§ 23 Abs. 1b StVO).
In der Probezeit ist der Handyverstoß ein B-Verstoß: Beim ersten Mal bleibt es bei Bußgeld und Punkt — erst zwei B-Verstöße wiegen wie ein A-Verstoß.
Typische Angriffspunkte beim Handyvorwurf.
Ob der Vorwurf angreifbar ist, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Wir prüfen unter anderem folgende Punkte.
Häufig fällt der Verstoß als „Beifang“ einer Geschwindigkeitsmessung auf, wenn das Blitzerfoto das Gerät in der Hand zeigt. Ist das Bild unscharf, lässt sich weder Nutzung noch Täterschaft zweifelsfrei belegen.
Beobachtet ein Wachposten den Verstoß, muss die Zuordnung zum angehaltenen Fahrzeug stimmen — und der Beamte muss sich in einer oft Monate späteren Hauptverhandlung noch konkret erinnern.
Die Behörde muss Feststellungen zur Benutzung treffen. Das bloße Halten reicht nach der Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin nicht aus.
Telefonieren über die Freisprechanlage mit dem Handy in der Hand ist kein Verstoß, solange keine weiteren Funktionen des Geräts genutzt werden (OLG Stuttgart, 4 Ss 212/16).
Bei vollständig ausgeschaltetem Motor ist die Nutzung erlaubt — entscheidend ist die Abgrenzung zur Start-Stopp-Automatik und was dazu in der Akte festgestellt wurde.
In weniger gravierenden Fällen lässt sich die Geldbuße mitunter unter die Eintragungsgrenze reduzieren — der Punkt entfällt.
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Einspruch & Akteneinsicht
Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Akte, Beweisfoto und Zeugenaussagen an.
Verteidigung
Wir greifen Nutzung, Täterschaft oder Beweislage gezielt an und verhandeln mit Behörde oder Gericht.
Häufige Fragen zum Handyverstoß.
Was kostet ein Handyverstoß am Steuer 2026?
Ist das bloße Halten des Handys schon verboten?
Darf ich über die Freisprechanlage telefonieren und das Handy dabei in der Hand halten?
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