A- oder B-Verstoß nach Anlage 12 FeV? Davon hängt ab, ob Verlängerung und Aufbauseminar drohen.
Ihre Verteidiger bei Verstößen in der Probezeit
Für Fahranfänger steht mehr auf dem Spiel als Bußgeld und Punkte: Schon ein einziger A-Verstoß — etwa 21 km/h zu schnell — verlängert die zweijährige Probezeit auf 4 Jahre und löst ein Aufbauseminar aus (§ 2a StVG). Entscheidend ist dabei die Eintragung im Fahreignungsregister, die grundsätzlich erst ab einer Geldbuße von 60 Euro erfolgt. Genau hier setzt die Verteidigung an — und dafür bleiben nach Zustellung des Bescheids nur 2 Wochen für den Einspruch.
Was für Fahranfänger jetzt wichtig ist.
In der Probezeit lohnt sich die Prüfung des Bescheids besonders — denn hier geht es nicht um die Buße, sondern um die Fahrerlaubnis.
Nur eingetragene Verstöße zählen — und eingetragen wird grundsätzlich erst ab 60 EUR Geldbuße (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).
Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch — danach greifen die Probezeitmaßnahmen.
So unterscheidet Anlage 12 FeV die Verstöße.
A-Verstöße sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen — neben Straftaten wie Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt vor allem diese Ordnungswidrigkeiten:
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
- Rotlichtverstoß sowie Vorfahrts- und Überholverstöße
- Handy am Steuer und Alkohol- oder Drogenverstöße
- B-Verstöße (weniger schwerwiegend): z. B. abgefahrene Reifen, deutlich überzogene Hauptuntersuchung, unzureichend gesichertes Kind — zwei B-Verstöße wirken wie ein A-Verstoß
Der Hebel: die 60-Euro-Grenze
Probezeitmaßnahmen setzen eine Eintragung im Fahreignungsregister voraus — und eingetragen wird grundsätzlich erst ab einer Geldbuße von 60 EUR (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Gelingt es, die Buße unter diese Grenze zu bringen oder das Verfahren einzustellen, bleiben Verlängerung und Aufbauseminar aus.
Die drei Stufen des § 2a StVG.
Das Probezeitsystem ist gestuft: Mit jedem weiteren eingetragenen Verstoß verschärfen sich die Folgen — bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
| Stufe | Auslöser | Folge |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre + Anordnung eines Aufbauseminars (Kosten trägt der Teilnehmer) |
| Stufe 2 | Weiterer A-Verstoß oder 2 weitere B-Verstöße nach dem Aufbauseminar | Schriftliche Verwarnung + Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung |
| Stufe 3 | Nochmals 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Häufige Probezeit-Verstöße und ihre Regelfolgen.
Die folgenden Werte sind Regelsätze für gewöhnliche Tatumstände — schon sie zeigen, wie schnell die 60-Euro-Grenze überschritten ist.
| Verstoß | Regelbuße / Punkte | Einstufung | Probezeitfolge (Stufe 1) |
|---|---|---|---|
| 21-25 km/h zu schnell innerorts | 115 EUR, 1 Punkt | A-Verstoß | Verlängerung + Aufbauseminar |
| Rotlichtverstoß (einfach) | 90 EUR, 1 Punkt | A-Verstoß | Verlängerung + Aufbauseminar |
| Handy am Steuer | 100 EUR, 1 Punkt | A-Verstoß | Verlängerung + Aufbauseminar |
| Abstandsverstoß (weniger als die Hälfte des halben Tachowerts) | ab 75 EUR, 1 Punkt | A-Verstoß | Verlängerung + Aufbauseminar |
| 16-20 km/h zu schnell innerorts | 70 EUR, kein Punkt | kein A-/B-Verstoß | keine — trotz Eintragungsgrenze von 60 EUR kein Katalogfall der Anlage 12 FeV |
Was Fahranfänger außerdem wissen sollten.
Die Probezeit hat eigene Regeln, die über den Bußgeldkatalog hinausgehen — und eigene Verteidigungsansätze.
In der Probezeit und bis 21 gilt die Null-Promille-Regel des § 24c StVG — schon geringe Mengen Alkohol am Steuer sind verboten.
Maßgeblich ist der Tag des Verstoßes, nicht die Rechtskraft. Ein Verstoß am letzten Probezeittag löst die Maßnahmen noch aus.
Die Probezeit beginnt bereits mit der Prüfbescheinigung mit 17 — wer früh startet, hat sie mit 19 oft schon hinter sich.
Fahreignungsregister und Probezeitsystem sind getrennte Systeme: Punkte können sich zusätzlich zu den Probezeitmaßnahmen ansammeln.
Ab 31 km/h innerorts droht neben dem A-Verstoß auch ein Fahrverbot — für Berufspendler in der Ausbildung besonders hart.
Messfehler, Fahreridentifikation, Einstellung oder Reduzierung unter 60 EUR: Jeder Ansatz, der die Eintragung verhindert, verhindert auch die Probezeitfolgen.
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Die meisten Probezeitfälle beginnen mit einem Blitzer — und mit einem Schreiben der Behörde.
Der häufigste A-Verstoß: Bußgelder, Punkte und die Angriffspunkte gegen die Messung.
Zum Ratgeber → AnhörungsbogenDas erste Schreiben der Behörde: was Sie angeben müssen — und was nicht.
Zum Ratgeber → FahrverbotWenn zusätzlich ein Fahrverbot droht: 4-Monats-Frist, Härtefälle und Auswege.
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Einspruch & Akteneinsicht
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Häufige Fragen zur Probezeit.
Verlängert jeder Verstoß die Probezeit?
Was ist der Unterschied zwischen A- und B-Verstößen?
Was passiert beim zweiten A-Verstoß in der Probezeit?
Zählt ein Verstoß kurz vor Ende der Probezeit noch?
Warum ist die 60-Euro-Grenze so wichtig?
Verstoß in der Probezeit? Bescheid prüfen lassen.
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