Bußgeld-Ratgeber

Ihre Verteidiger bei Verstößen in der Probezeit

Das Wichtigste zuerst

Für Fahranfänger steht mehr auf dem Spiel als Bußgeld und Punkte: Schon ein einziger A-Verstoß — etwa 21 km/h zu schnell — verlängert die zweijährige Probezeit auf 4 Jahre und löst ein Aufbauseminar aus (§ 2a StVG). Entscheidend ist dabei die Eintragung im Fahreignungsregister, die grundsätzlich erst ab einer Geldbuße von 60 Euro erfolgt. Genau hier setzt die Verteidigung an — und dafür bleiben nach Zustellung des Bescheids nur 2 Wochen für den Einspruch.

Schnelle Einordnung

Was für Fahranfänger jetzt wichtig ist.

In der Probezeit lohnt sich die Prüfung des Bescheids besonders — denn hier geht es nicht um die Buße, sondern um die Fahrerlaubnis.

Verstoß einordnen

A- oder B-Verstoß nach Anlage 12 FeV? Davon hängt ab, ob Verlängerung und Aufbauseminar drohen.

60-Euro-Grenze kennen

Nur eingetragene Verstöße zählen — und eingetragen wird grundsätzlich erst ab 60 EUR Geldbuße (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG).

Frist sichern

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch — danach greifen die Probezeitmaßnahmen.

A- und B-Verstöße

So unterscheidet Anlage 12 FeV die Verstöße.

A-Verstöße sind schwerwiegende Zuwiderhandlungen — neben Straftaten wie Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt vor allem diese Ordnungswidrigkeiten:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
  • Rotlichtverstoß sowie Vorfahrts- und Überholverstöße
  • Handy am Steuer und Alkohol- oder Drogenverstöße
  • B-Verstöße (weniger schwerwiegend): z. B. abgefahrene Reifen, deutlich überzogene Hauptuntersuchung, unzureichend gesichertes Kind — zwei B-Verstöße wirken wie ein A-Verstoß

Der Hebel: die 60-Euro-Grenze

Probezeitmaßnahmen setzen eine Eintragung im Fahreignungsregister voraus — und eingetragen wird grundsätzlich erst ab einer Geldbuße von 60 EUR (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Gelingt es, die Buße unter diese Grenze zu bringen oder das Verfahren einzustellen, bleiben Verlängerung und Aufbauseminar aus.

Bescheid prüfen lassen

Maßnahmensystem

Die drei Stufen des § 2a StVG.

Das Probezeitsystem ist gestuft: Mit jedem weiteren eingetragenen Verstoß verschärfen sich die Folgen — bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

StufeAuslöserFolge
Stufe 11 A-Verstoß oder 2 B-VerstößeVerlängerung der Probezeit um 2 Jahre + Anordnung eines Aufbauseminars (Kosten trägt der Teilnehmer)
Stufe 2Weiterer A-Verstoß oder 2 weitere B-Verstöße nach dem AufbauseminarSchriftliche Verwarnung + Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
Stufe 3Nochmals 1 A-Verstoß oder 2 B-VerstößeEntziehung der Fahrerlaubnis
Typische Fälle

Häufige Probezeit-Verstöße und ihre Regelfolgen.

Die folgenden Werte sind Regelsätze für gewöhnliche Tatumstände — schon sie zeigen, wie schnell die 60-Euro-Grenze überschritten ist.

VerstoßRegelbuße / PunkteEinstufungProbezeitfolge (Stufe 1)
21-25 km/h zu schnell innerorts115 EUR, 1 PunktA-VerstoßVerlängerung + Aufbauseminar
Rotlichtverstoß (einfach)90 EUR, 1 PunktA-VerstoßVerlängerung + Aufbauseminar
Handy am Steuer100 EUR, 1 PunktA-VerstoßVerlängerung + Aufbauseminar
Abstandsverstoß (weniger als die Hälfte des halben Tachowerts)ab 75 EUR, 1 PunktA-VerstoßVerlängerung + Aufbauseminar
16-20 km/h zu schnell innerorts70 EUR, kein Punktkein A-/B-Verstoßkeine — trotz Eintragungsgrenze von 60 EUR kein Katalogfall der Anlage 12 FeV
Besonderheiten

Was Fahranfänger außerdem wissen sollten.

Die Probezeit hat eigene Regeln, die über den Bußgeldkatalog hinausgehen — und eigene Verteidigungsansätze.

Alkoholverbot für Fahranfänger

In der Probezeit und bis 21 gilt die Null-Promille-Regel des § 24c StVG — schon geringe Mengen Alkohol am Steuer sind verboten.

Tattag zählt

Maßgeblich ist der Tag des Verstoßes, nicht die Rechtskraft. Ein Verstoß am letzten Probezeittag löst die Maßnahmen noch aus.

Begleitetes Fahren (BF17)

Die Probezeit beginnt bereits mit der Prüfbescheinigung mit 17 — wer früh startet, hat sie mit 19 oft schon hinter sich.

Punkte laufen parallel

Fahreignungsregister und Probezeitsystem sind getrennte Systeme: Punkte können sich zusätzlich zu den Probezeitmaßnahmen ansammeln.

Fahrverbot trifft doppelt

Ab 31 km/h innerorts droht neben dem A-Verstoß auch ein Fahrverbot — für Berufspendler in der Ausbildung besonders hart.

Verteidigung lohnt sich

Messfehler, Fahreridentifikation, Einstellung oder Reduzierung unter 60 EUR: Jeder Ansatz, der die Eintragung verhindert, verhindert auch die Probezeitfolgen.

Ablauf

So prüfen wir Ihren Probezeit-Fall.

SCHRITT 01

Bescheid hochladen

Sie senden Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.

SCHRITT 02

Ersteinschätzung

Wir klären, ob ein A- oder B-Verstoß vorliegt und welche Probezeitfolgen konkret drohen — samt Rechtsschutz-Deckung.

SCHRITT 03

Einspruch & Akteneinsicht

Bei Beauftragung sichern wir die Frist und prüfen Messung, Fahreridentifikation und Verfahrensfehler.

SCHRITT 04

Eintragung verhindern

Wir verhandeln mit Behörde oder Gericht — mit dem Ziel Einstellung oder einer Ahndung ohne Probezeitfolgen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Probezeit.

Verlängert jeder Verstoß die Probezeit?
Nein. Probezeitfolgen treten nur bei eingetragenen A- oder B-Verstößen ein: Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars. Verstöße, die mit weniger als 60 EUR geahndet werden und nicht im Fahreignungsregister landen, bleiben für die Probezeit folgenlos.
Was ist der Unterschied zwischen A- und B-Verstößen?
Anlage 12 FeV teilt die Verstöße in schwerwiegende (A) und weniger schwerwiegende (B) ein. A-Verstöße sind etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Rotlicht-, Handy-, Alkohol- und Vorfahrtsverstöße sowie Straftaten wie Unfallflucht. B-Verstöße sind z. B. abgefahrene Reifen, eine deutlich überzogene Hauptuntersuchung oder ein unzureichend gesichertes Kind. Ein A-Verstoß wirkt wie zwei B-Verstöße.
Was passiert beim zweiten A-Verstoß in der Probezeit?
Nach dem Aufbauseminar folgt bei einem weiteren A-Verstoß (oder zwei weiteren B-Verstößen) die zweite Stufe: schriftliche Verwarnung und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Auf der dritten Stufe wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 2a StVG).
Zählt ein Verstoß kurz vor Ende der Probezeit noch?
Ja. Maßgeblich ist der Tattag: Wer am letzten Tag der Probezeit einen A-Verstoß begeht, muss auch dann mit Verlängerung und Aufbauseminar rechnen, wenn der Bescheid erst Monate später rechtskräftig wird.
Warum ist die 60-Euro-Grenze so wichtig?
Ins Fahreignungsregister eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich erst ab einer Geldbuße von 60 EUR (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Ohne Eintragung keine Probezeitmaßnahme. Gelingt es in der Verteidigung, die Geldbuße unter diese Grenze zu bringen oder das Verfahren einzustellen, bleiben Probezeitverlängerung und Aufbauseminar aus. Ihren Punktestand zeigt der Punkterechner.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

Verstoß in der Probezeit? Bescheid prüfen lassen.

Bescheid fotografieren, hochladen, fertig — wir sagen Ihnen kostenlos, ob sich Aufbauseminar und Verlängerung noch abwenden lassen.