Bußgeld-Ratgeber

Ihre Verteidiger beim Rotlichtverstoß

Das Wichtigste zuerst

Rote Ampel überfahren? Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine einzige Sekunde: War die Ampel weniger als eine Sekunde rot, drohen 90 Euro und 1 Punkt — war sie länger rot, sind es 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen ab Zustellung. Rechtlich entscheidend sind die vorgeworfene Rotlichtzeit und die Frage, ob Sie überhaupt in den Gefahrenbereich der Kreuzung eingefahren sind.

Schnelle Einordnung

Was nach dem Rotlichtblitzer jetzt wichtig ist.

Ob einfacher oder qualifizierter Verstoß, entscheidet oft erst die Akte — und damit über Fahrverbot oder nicht. Ohne Akteneinsicht lässt sich das selten seriös beurteilen.

Rotzeit prüfen

Die an der Induktionsschleife gemessene Rotzeit muss auf die Haltelinie zurückgerechnet werden — diese Rückrechnung wird häufig übersehen oder falsch vorgenommen.

Frist sichern

Nach Zustellung des Bußgeldbescheids bleiben grundsätzlich nur 2 Wochen für den Einspruch — danach werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot rechtskräftig.

Fahrverbot abwenden

Bei atypischen Verstößen — etwa Mitzieheffekt an einer Doppelampel oder Frühstart — kann vom Fahrverbot abgesehen werden.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wann sich ein Einspruch besonders lohnt.

Juristisch entscheidend ist das Überfahren der Haltelinie bei Rot und das anschließende Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung (§ 37 StVO). Wer noch davor zum Stehen kommt, begeht nur einen Haltelinienverstoß mit 10 Euro Verwarngeld. Kommt eine konkrete Gefährdung hinzu, kann sogar eine Straftat nach § 315c StGB vorliegen. Wie das Verfahren abläuft, lesen Sie unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

  • Ein qualifizierter Verstoß mit 2 Punkten und Fahrverbot wird vorgeworfen
  • Die Rotlichtzeit wurde nur von Zeugen geschätzt statt gemessen
  • Sie sind gar nicht in den Gefahrenbereich der Kreuzung eingefahren
  • Ein atypischer Fall wie Mitzieheffekt, Frühstart oder Ampelverwechslung liegt vor

Anhörungsbogen erhalten?

Zur Person müssen Angaben gemacht werden. Zum Vorwurf selbst sollten Sie ohne Akteneinsicht in der Regel keine Angaben machen. Ein vorschnelles Einräumen der Fahrereigenschaft kann die Verteidigung deutlich erschweren.

Anhörungsbogen prüfen lassen

Bußgeldkatalog

Was beim Rotlichtverstoß drohen kann.

Die folgenden Werte sind Regelsätze für Pkw. Ob einfacher oder qualifizierter Verstoß, hängt allein davon ab, wie lange die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits rot war.

Einfacher Rotlichtverstoß (Rot unter 1 Sekunde)

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Rotlicht überfahren90 €1
… mit Gefährdung200 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung240 €21 Monat

Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rot länger als 1 Sekunde)

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Rot länger als 1 Sekunde200 €21 Monat
… mit Gefährdung320 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung360 €21 Monat
Verteidigung

Typische Angriffspunkte beim Rotlichtvorwurf.

Ob der Vorwurf angreifbar ist, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Wir prüfen unter anderem folgende Punkte.

Rotlichtzeit-Rückrechnung

Gelingt der Angriff auf die Rückrechnung zur Haltelinie, wird aus dem qualifizierten ein einfacher Verstoß: statt 200 € mit 2 Punkten und Fahrverbot nur noch 90 € und 1 Punkt.

Täterschaft

Die Behörde muss den Fahrer nachweisen. Wer seine Täterschaft bestreitet, darf daraus keine Nachteile erleiden (BGHSt 20, 281); bei schlechter Fotoqualität gilt: in dubio pro reo.

Technische Fehler

Fehlende Testmessungen, defekte Ampelanlage (z. B. ausgefallene Leuchte), fehlende Eichung, unlogische Fotoposition oder widersprüchliche Dateneinblendungen.

Gelbphase zu kurz

Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen: in der Regel 3 Sekunden bei Tempo 50, 4 Sekunden bei 60 und 5 Sekunden bei 70 km/h (VwV-StVO zu § 37).

Nur Haltelinienverstoß?

Der Rotlichtblitzer löst zweimal aus — aus beiden Fotos lassen sich Geschwindigkeit und Anhalteweg berechnen. Wer vor dem Gefahrenbereich stand, zahlt nur 10 € Verwarngeld.

Zeugenbeweis

Beim Vorwurf „länger als eine Sekunde rot“ allein durch Polizei oder Ordnungsamt gilt: Auch geschulte Beamte können eine Sekunde nicht verlässlich schätzen.

Verwandte Ratgeber: zu schnell gefahren und Abstandsverstoß.

Ablauf

So prüfen wir Ihren Rotlicht-Bescheid.

SCHRITT 01

Bescheid hochladen

Sie senden Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen oder Blitzerfoto digital an uns — über die kostenlose Fallprüfung.

SCHRITT 02

Ersteinschätzung

Wir ordnen kurzfristig ein, was droht und ob ein Einspruch sinnvoll ist — und klären die Rechtsschutz-Deckung.

SCHRITT 03

Einspruch & Akteneinsicht

Bei Beauftragung sichern wir die Frist und fordern Messakte, Schleifenprotokoll und beide Beweisfotos an.

SCHRITT 04

Verteidigung

Wir greifen Rotlichtzeit, Täterschaft oder Fahrverbot gezielt an und verhandeln mit Behörde oder Gericht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Rotlichtverstoß.

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß?
Beim einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel weniger als eine Sekunde rot: 90 Euro und 1 Punkt. War sie länger als eine Sekunde rot (qualifizierter Verstoß), sind es 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Sätze bis auf 360 Euro.
Ich habe hinter der Haltelinie angehalten — ist das ein Rotlichtverstoß?
Nein. Wer zwar die Haltelinie bei Rot überfährt, aber noch vor dem Gefahrenbereich der Kreuzung zum Stehen kommt, begeht nur einen Haltelinienverstoß mit einem geringen Verwarngeld von 10 Euro. Der Rotlichtblitzer löst zweimal aus — daraus lässt sich rekonstruieren, ob Sie in den Gefahrenbereich eingefahren sind.
Kann ein Rotlichtverstoß eine Straftat sein?
Ja. Kommt es zu einer konkreten Gefährdung, kann eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB vorliegen — mit Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und im Extremfall Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Ist das Überfahren einer gelben Ampel strafbar?
Wer bei Gelb weiterfährt, obwohl gefahrloses Anhalten möglich war, riskiert ein Verwarngeld. War das Anhalten nicht gefahrlos möglich, bleibt das Überfahren folgenlos. Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen: in der Regel 3 Sekunden bei Tempo 50, 4 Sekunden bei 60 und 5 Sekunden bei 70 km/h.
Wie wird die Rotlichtzeit ermittelt — und wo liegen die Fehler?
Stationäre Anlagen messen über zwei Induktionsschleifen hinter der Haltelinie. Die vorgeworfene Rotlichtzeit muss auf den Moment des Überfahrens der Haltelinie zurückgerechnet werden — diese Rückrechnung wird häufig übersehen oder falsch vorgenommen. Gelingt der Angriff, wird aus dem qualifizierten ein einfacher Verstoß: statt 200 Euro, 2 Punkten und Fahrverbot nur noch 90 Euro und 1 Punkt.
Kann ich das Fahrverbot beim Rotlichtverstoß abwenden?
Oft ja. Bei atypischen Verstößen — etwa Mitzieheffekt an einer Doppelampel, Frühstart ohne Gefährdungsmöglichkeit, Verwechslung der Abbiegeampel, Anhalteschwierigkeiten bei Glätte oder irrig angenommenem Dauerrot — kann vom Fahrverbot abgesehen werden. Daneben kommt in Härtefällen ein Absehen gegen Erhöhung der Geldbuße in Betracht.
Rechtsanwältin Melanie Depner
Geprüft von Rechtsanwältin Melanie Depner, LL.M. — Fachanwältin für Verkehrsrecht
Baier Depner Rechtsanwälte, Karlsruhe

Eine Sekunde entscheidet — wir rechnen nach.

Bescheid fotografieren, hochladen, fertig. Wir sagen Ihnen kostenlos, ob sich der Einspruch lohnt — Frist: nur 2 Wochen.